Online - Anmeldung

Semester Frühling 2023

Anmeldung bitte bis 15. Dezember 2023

 

Ihre Anmeldung gilt längstens bis zum Ende des Schuljahres. Unsere Rechnungen werden etwa 2 Monate nach Semesterbeginn verschickt.

Wenn Sie zum Ende eines Semester kündigen wollen, können Sie uns einfach mittels dem Kontaktformular eine entsprechende Mitteilung schicken.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Auszug aus der schulordnung

An- / Abmeldung

  • Die Anmeldung gilt immer nur bis zum Ende eines Schuljahres (Juli) und muss daher auf Ende eines Schuljahres nicht gekündigt werden.
  • Der Unterricht kann auch bereits nach dem 1. Semester eines Schuljahres 
beendet werden. In diesem Fall ist der Vertrag vorher bis zum 15. Dezember durch einfache Mitteilung an das Sekretariat oder den Schulleiter zu kündigen. Eine mündliche Mitteilung an den Instrumentallehrer genügt nicht, bitte benützen Sie z.B. das Kontaktformular hier auf der Website.
    Wir verschicken innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Kündigungsbestätigung.
  • Bei Austritt im Laufe eines Semesters, bei einem Umzug oder bei verspäteter Kündigung wird der Elternbeitrag nicht zurückerstattet.
  • Das Wahlfach der 6. bis 9. Klasse ist auch für SchülerInnen ausserhalb des Einzugsbereichs der Regionalen Musikschule Muri⁺ und mit Wohnsitz im Kanton Aargau offen.

Lektionen pro Semester, Absenzen

  • Das Schuljahr entspricht jenem der Volksschule und umfasst pro Schüler und Semester mindestens 18 Unterrichtseinheiten.
  • Gesetzliche Feiertage gelten als erteilte Lektionen.
  • Während den Schulferien/Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  • An schulfreien Tagen ausserhalb des offiziellen Ferienplanes findet der Unterricht in der Regel statt.
  • Bei längerer Krankheit eines Schülers und unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt eine Rückerstattung für jene Dauer, um welche die Absenz vier Unterrichtseinheiten übersteigt.
  • Fehlt ein Schüler infolge anderweitiger Gründe (Klassenlager, Schulreise, ...), besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung versäumter Unterrichtszeit.
  • Kann ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, bitten wir um frühzeitige Abmeldung bei dem Musiklehrer.
  • Bei Absenzen eines Musiklehrers, die mehr als 3 Wochen dauern, ist die Musikschule um Vertretung bemüht. Sollten wegen einer Lehrerabsenz am Ende eines Semesters weniger als 18 Unterrichtseinheiten erteilt worden sein, erfolgt mit der Rechnung des folgenden Semesters eine Gutschrift bzw. eine Rückerstattung in der Höhe von 1/19 des Elternbeitrages pro Lektion.

Subventionen, Rabatte

  • Die Elternbeiträge sind Nettobeträge, d.h. die Subventionen der Gemeinden und des Kantons sind bereits berücksichtigt.
  • Geschwisterrabatt: Besuchen aus der gleichen Familie drei oder mehr Schüler den Unterricht an der Musikschule, so müssen für den ältesten und den zweitältesten Schüler der volle und für die jüngeren Schüler 
nur der halbe Elternbeitrag bezahlt werden. Ensembles, Zweitinstrument, Wahlfach sowie Erwachsenenunterricht werden dabei nicht mitgezählt.
  • Alle Rechnungen sind Semesterbeiträge und werden jeweils nach Semesterbeginn von den Gemeinden verschickt.
  • Das Instrument sowie das Notenmaterial sind von den Eltern auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
  • In finanziellen Härtefällen ist es möglich, auf Beginn eines neuen Schuljahres eine Reduktion des Elternbeitrages zu beantragen. Der Antrag gilt für ein ganzes Schuljahr. 
Nach dem Anmeldeschluss 30. Mai eingegangene Anträge können 
leider nicht mehr berücksichtigt werden.